AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG für Verträge zur Erbringung von Entwicklungsleistungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge mit unseren Kunden, welche hauptsächlich die Erbringung von Entwicklungsleistungen beinhalten. Diese gelten auch für die Lieferung von Mustern, welche im Rahmen der Erfüllung der Verträge über die Entwicklungsleistungen geliefert werden.
Für Verträge über die Lieferung von Erzeugnissen im Sinne von beweglichen Gegenständen an unsere Kunden geltend die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie („Grüne Lieferbedingungen“-GL). Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich anerkannt werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
Zum Zweck der Schließung eines Vertrages unterbreitet die Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG ein schriftliches Angebot. Inhalt dieses Angebotes ist ein zuvor mit dem Kunden gemeinsam erstelltes Pflichtenheft, in dem der Inhalt des Angebotes festgelegt wird. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zu Stande. Im Übrigen kommen Verträge nur mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu Stande.
3. Leistungszeit, Leistungsverzug
3.1. Die im Vertrag vereinbarte Leistungszeit verlängert sich, ohne dass Verzug eintritt, nach unverzüglicher Anzeige durch Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG bei den nachfolgenden Umständen:
- Nichterbringung erforderlicher Mitwirkungshandlungen durch den Besteller, insbesondere
- verzögerter Eingang vom Besteller zu liefernder Unterlagen oder anderer Zuarbeiten jeglicher Art
- Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
- Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei Auftragnehmern der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG, welche sich auf den Vertrag auswirken.
3.2. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG bei Vorliegen der Voraussetzungen des Verzuges nach Ablauf einer zuvor schriftlich gesetzten angemessenen Frist wiederum schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt und diese ungenutzt verstreicht. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
4. Kündigung des Vertrages durch den Besteller (Stornierung)
Bei einer Stornierung des Vertrages durch den Besteller hat Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG Anspruch auf Entrichtung der vollen vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG ist berechtigt, 30 % des Auftragswertes als pauschalierte Vergütung zu berechnen. Dem Besteller bleibt unbenommen, eine höhere Aufwandsersparnis nachzuweisen.
5. Abnahme
Der Besteller hat die Entwicklungsleistung abzunehmen, nachdem ihm ein funktionsfähiges Muster und ein Handbuch geliefert wurden. Das Handbuch kann in elektronischer Form geliefert werden. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Die Gefahr geht mit Absendung des Musters sowie mit Übersendung des Handbuches auf den Besteller über. Die Lieferung der Muster erfolgt unfrei ab Lager bzw. ab Verladestelle. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG versichert das Muster gegen Sachbeschädigung/Verlust auf Kosten des Bestellers. Dem Besteller bleibt unbenommen, selbst eine Sachversicherung vorzunehmen oder aber auf eine zu verzichten.
6. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
6.1. Das Eigentum an dem gelieferten Muster bleibt bis zur Bezahlung des vollständigen Vertragspreises bei Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG.
6.2. Das Urheberrecht an der Entwicklungsleistung und dem –ergebnis bleibt uneingeschränkt bei Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG. Dem Besteller wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Möglichkeit der Vervielfältigung des Produktes entsprechend dem gelieferten Muster.
6.3. Bei Verletzung des Urheberrechts gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.
7. Zahlung
7.1. Die Rechnungen der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht. Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG kann die Lieferung des Musters und des Handbuches von der vorherigen Bezahlung der Rechnung abhängig machen. Dies gilt auch für Rechnungen aus früheren Vertragsbeziehungen zwischen der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG und dem Besteller auch dann, wenn keine ständige Geschäftsbeziehung besteht.
7.2. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
8. Gewährleistung
8.1. Die Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche durch die bestimmungsgemäße Verwendung von Entwicklungssoftware Dritter entstehen und bei der Erprobung des Musters im branchenüblichen Umfang bei verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkannt werden konnten. Dasselbe gilt für Mängel durch die bestimmungsgemäße Verwendung von Software, soweit diese im Vertrag ausdrücklich bezeichnet wurde. Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG tritt in den Fällen der Sätze 1 und 2 sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung/Schadenersatz an die Hersteller/Lieferanten der Software an den Besteller ab. Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG leistet aber Gewähr, wenn der Besteller eine Inanspruchnahme des Softwarelieferanten sowie deren Fruchtlosigkeit nachweisen kann, soweit die Fruchtlosigkeit der Inanspruchnahme durch den Besteller nicht zu vertreten ist.
8.2. Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit durch den Besteller oder Dritte Eingriff und Veränderungen in das gelieferte Produkt vorgenommen wurden.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Der Anspruch auf Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Gewährleistung, ist ausgeschlossen.
9.2. Von dem Ausschluss gem. Ziff. 9.1. bleibt die Haftung von Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG beruhen unberührt.
9.3. Unberührt bleiben weiter Schadenersatzansprüche, welche auf der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist der Anspruch auf Schadensersatz auf die Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem der Fluid.iO® Sensor + Control GmbH & Co. KG damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
Ein Schadenersatzanspruch wegen dem Verlust von Daten besteht nur, wenn der Kunde diese Daten anwendungsgerecht sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
10. Verschiedenes
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertrag unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Vertragszweck am nächsten kommt. Sollte dies nicht möglich sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (auch aus Rücktritt) sich ergebenden Streitigkeiten ist Zella-Mehlis. Zwischen den Vertragsparteien gilt, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird, deutsches Recht.
Zella-Mehlis, d. 01.01.2012